Achtung: EU-Schulungspflicht ab dem 24. August 2023 auch für alle Handwerker, die mit Diisiocyanaten arbeiten bzw. in Berührung kommen

Die europaweite Beschränkung von Diisiocyanaten:

Bis zum 24. August 2023 müssen alle Handwerker, die mit Diisiocyanaten in Berührung kommen, einen Nachweis darüber erbringen, dass sie im sicheren Umgang mit diesem chemischen Stoff geschult wurden.
Diisiocyanate sind ein Grundbestandteil von Polyurethan (PUR), einem vielseitigen Kunststoff, der in vielen Anwendungen wie Schaumstoffen, Lacken, Beschichtungen, Klebstoffen und Vergussmassen verarbeitet ist. Wenn bei der Arbeit mit Diisiocyanaten unsachgemäß umgegangen wird, kann dies zu erheblichen gesundheitlichen Risiken führen.

Im Handwerk sind PUR-Produkte und -Hilfsmittel häufig im Einsatz. Für alle betroffenen Unternehmen besteht aufgrund der REACH-Verordnung der EU bis zum 23. August 2023 die Verpflichtung, alle mit diesem Stoff in Berührung kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der sicheren Handhabung und Verwendung der Stoffe zu schulen und darüber eine Zertifizierung vorzulegen.

Vergussmassen

Was ist „REACH“ – und warum verlangt die EU entsprechende Schulungen zur Verwendung von Diisiocyanaten?

Die REACH*-Verordnung wurde 2006 von der Europäischen Union erlassen, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor möglichen Risiken durch Chemikalien zu verbessern und zugleich die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen chemischen Industrie zu erhalten.
*= Registrierung („Registration“), Bewertung („Evaluation“) und Zulassung („Authorisation“) von Chemikalien (Chemicals)
Bereits 2014 führte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die für REACH zuständige Behörde in Deutschland, eine Analyse zu Diisocyanaten durch. Hierbei untersuchte sie insbesondere die Eigenschaften von Diisocyanaten und einen möglichen Zusammenhang zu Inhalationsallergien aufgrund von unsachgemäßem Umgang am Arbeitsplatz. Nach Abschluss der Analyse plädierte Deutschland für zwingend vorgeschriebene Schulungen, um die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz beim Umgang mit Diisocyanaten zu gewährleisten.

Der REACH-Regelungsausschuss ist dem deutschen Vorschlag letztendlich gefolgt. Am 04.08.2020 wurde die Restriktion von Diisocyanaten im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Aktueller Stand: Die Beschränkungen sind nach nun dreijähriger Übergangsfrist bis zum 24.08.2023 verpflichtend umzusetzen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen – besteht Handlungsbedarf?

Jedes Unternehmen dessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Diisocyanaten in Berührung kommen können, ist verpflichtet, sie in der sicheren Handhabung und Verwendung der Stoffe zu schulen und hierüber auch einen Nachweis zu führen (Zertifizierung).
Denn wer eine geeignete Schulung zum Umgang mit Diisiocyanaten absolviert hat, darf auch weiterhin mit diesen Stoffen arbeiten. Der Nachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren, danach muss das Zertifikat erneuert werden.


Wichtig für alle betroffenen Unternehmen – bitte beachten:

Zukünftig muss jeder Geschäftsinhaber die Schulungsdokumente aller Angestellten vorlegen können, die mit Produkten arbeiten, für die eine Schulung erforderlich ist. Gründe für Überprüfungen können von Behördenseite aus Betriebs- oder Baustellenbesuche sein, die von Arbeitsschutzbehörden oder Berufsgenossenschaften durchgeführt werden.

Wo kann ich mich und meine Angestellten schulen lassen?

Der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) bietet über sein Tochterunternehmen, die FSK Services GmbH, geeignete Schulungen und Zertifizierungen für Industrie und Handwerk an. Die Schulungen werden als Präsenzkurse, E-Learning-Kurse oder Hybride Veranstaltungen angeboten.
Welche Schulungsmodule für Ihr Unternehmen relevant sind, können Sie über den REACH-Modulfinder online herausfinden. Über den Modulfinder können sie auch direkt eine Anfrage an den FSK senden, sie erhalten dann ein passgenaues Angebot.

Informationen zum Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK)

Der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) ist ein Verband der kunststoffverarbeitenden Industrie, der ein Gesamtvolumen der Industrie rund um Polyurethane und Schaumkunststoffe von ca. 10 Mrd. Euro repräsentiert. Der FSK ist eingebunden in ein Netzwerk von zahlreichen Verbänden, wie z. B. in die ARGE (Fachverbände aus Chemie, Kunststoff und Textil). Zudem ist der FSK Trägerverband des Gesamtverbandes Kunststoffverarbeitende Industrie (GKV e. V.). Zu den Mitgliedern des FSK gehören Rohstoffunternehmen, Maschinenhersteller, Systemhäuser/Formulierer und vor allem verarbeitende Unternehmen aus den Werkstoffbereichen Polyurethan, Polypropylen, Polyethylen, Kautschukschäume, Melaminharzschaum, PVC-Schaum usw.